8.1.5 Prüfungsaufgaben im ersten (wissenschaftlichen) Staatsexamen in Schulpsychologie

Claudia Prücklmayer

Am Anfang dieses Beitrags stehen die Rechtsgrundlagen für die universitäre Ausbildung der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen. Sie wurde zwar bundesweit in der Kultusministerkonferenz der Länder (KMK) vereinbart, die meisten Länder der Bundesrepublik Deutschland setzen jedoch Diplom-Psychologen bzw. Absolvierende der Universitäten mit dem Abschluss „Psychologe Master of Science (= M.Sc.)“ in der Schulberatung ein. In der Regel haben diese keine Lehrerbildung durchlaufen und auch keine eigene Unterrichtserfahrung.

Im Gegensatz dazu baut die Schulpsychologie in Bayern auf einem Lehramtsstudium auf und sichert damit eine hohe Feldkompetenz.

Die dann folgenden Prüfungsaufgaben zur Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt geben, auch mit ihren Fallschilderungen aus verschiedenen Schularten, einerseits einen guten Einblick in das Arbeitsfeld der Schulpsychologinnen und Schulpsychologen.

Andererseits belegen sie mit den zu lösenden Aufgaben die hohe Qualität der Ausbildung, auch zur Vorbereitung auf das Erste Staatsexamen.